Moin St. Pauli-Fans!
Wenn Ihr von der Maßnahme in Frankfurt am 25. Oktober 2025 betroffen wart, empfehlen wir Euch, die Polizei um Datenauskunft zu bitten.
Dazu müsst Ihr zwei E-Mails schreiben: Eine an die Polizei in Frankfurt und eine an die Bundespolizei. Dazu gibt es jeweils ein passendendes Anschreiben, die wir für Euch entworfen haben – also eins für die Bundespolizei und eins für die Polizei in Frankfurt. Bitte achtete darauf, dass Ihr in den jeweiligen Mails die jeweils passenden Anschreiben anhängt.
Die E-Mail-Adresse für die Frankfurter Polizei lautet: ppffm@polizei.hessen.de
Die E-Mail-Adresse für die Bundespolizei lautet: bpolp@polizei.bund.de
Ihr müsst außerdem Eure Personalausweise sowie die ausgeteilten schriftlichen Platzverweise (falls vorhanden) einscannen. Dazu gibt es Apps auf dem Handy. Denkt dran, dass die in der Regel nicht datensicher sind. Wenn Euch das Bauchschmerzen bereitet, ist ein eigener Scanner am sichersten.
Folgt beim Erstellen des Auskunftsersuchens bitte den folgenden Schritten. Ihr könnt natürlich auch alles ausdrucken und als Brief an die im Briefkopf des Anschreibens stehende Postadresse schicken. Dann müsst Ihr den Leitfaden nur bis zum 3. Punkt beachten und statt des Scannens alles kopieren und ausdrucken. Vergesst nicht, den Brief ausreichend mit 0.95 € zu frankieren.
Nutze dafür unseren Leifaden zur Datenauskunft und wende die im Anschluss, mit den Ergebnissen, an die Braun-Weisse Hilfe.
Leitfaden/Hilfe zur Datenauskunft [PDF]: Leifaden zur Datenauskunft
Leitfaden/Hilfe zur Datenauskunft [docx]: Leifaden zur Datenauskunft
Datenauskunft Bundespolizei [PDF]: Bundespolizei Datenauskunft nach § 57 BDSG
Datenauskunft Bundespolizei [docx]: Bundespolizei Datenauskunft nach § 57 BDSG
Datenauskunft Polizri Frankfurt a. M. [PDF]: Polizei Frankfurt Datenauskunft nach § 52 HDSIG
Datenauskunft Polizri Frankfurt a. M. [docx]: Polizei Frankfurt Datenauskunft nach § 52 HDSIG